Hallo Christian,
ließ Dir den Artikel bei INKANET mal unter Punkt 2.1. Gesundheitszustand genau durch.
Die dortigen Ausführungen gelten nicht (nur) für (anerkannte) Schwerbehinderte, sondern für jeden (Krebs)kranken.
Weiterhin viel Erfolg ! Sabine
keepsmiling_behappy@hotmail.com