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Alt 07.05.2004, 18:58
Gast
 
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Standard Hinterbliebenerecht auf Krankenakte????

Hallo Stefani,
als Tochter kannst Du selbstverständlich Einsicht in die Krankenakte nehmen! Zu dem Aspekt "...ob es dem Willen des Verstorbenen entsprochen hätte ...": Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die nächsten Angehörigen und Erben des Verstorbenen informationsberechtigt sein sollen.

Anderes kann nur dann gelten, wenn der Patient zu Lebzeiten sich sinngemäß dahingehend geäußert hat: "keiner soll wissen, was mit mir los ist, auch nach meinem Tod nicht". War also z.B. Dein Vater als er noch lebte damit einverstanden, dass seine behandelnden Ärzte auch mit Dir oder anderen Angehörigen über seine Krankheit und Behandlung gesprochen haben, folgt daraus ohne weiteres sein Einverständnis über den Tod hinaus.

Anwälte sollte man erst dann einsetzen, wenn Ärzte oder Krankenhaus sich nachhaltig weigern, oder wenn es auf´s Geld nicht so ankommt.

Kopien fertigen z.B. Krankenhäuser meist nur gegen saftige Kopierkosten. Dagegen ist leider nichts zu machen. Will oder kann man die Kosten nicht tragen (z.B. € 0,50 pro Seite bei langer Krankengeschichte kann schon ziemliche Kosten verursachen), bleibt leider nur die Akteneinsicht vor Ort unter Aufsicht.

Viel Erfolg, Lea
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