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Alt 20.07.2005, 20:26
Gast
 
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Standard Nahrungsergänzungsmittel BEIHILFEfähig???

Hallo Marion,

zuerst mein herzlichstes Beileid zum Tod deines Vaters. Werde gern versuchen, dir zu helfen. Hab selbst über 30 Jahre Beihilfe berechnet beim Land NW. Grundsätzlich ist es schon so, daß diese Mittel nicht beihilfefähig sind. Aber wie so oft, es gibt auch Ausnahmen von der Regel. Zunächst mal, hast du als du die Beihilfe beantragt hast, auch eine ärztliche Notwendigkeit (nicht nur die ärztliche VO) des Arztes mit eingereicht?

Um dir aber genaueres sagen zu können, teile bitte mit, welche Beihilfeverordnung (Bund oder Land, welches Bundesland) für euch zuständig ist.

Werde mich dann mal "schlau machen".

Alles Gute für dich und deine Familie

Liebe Grüße
Irene
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