AW: Generalvollmacht
hallo sandy, ich arbeite selbst in einer behörde, daher hoffe ich, mit meiner antwort richtig zu liegen. meines erachtens können alle "einrichtungen", die den behördenbegriff erfüllen, unterlagen beglaubigen - es heißt dann natürlich "nur" beglaubigung und nicht "notarielle beglaubigung". behörden sind bspw. alle kirchen, ämter der stadt (vorzugsweise bürgeramt), schulen und hochschulen... die nehmen dafür einen obulus, aber sicher preiswerter als vom notar beglaubigt. wir, d.h. meine behörde, nehmen pro A4-seite 5 €. vielleicht nützt dir diese info etwas - alles gute, marion
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