also ich kann nur sagen, dass unsere KK, die Ikk sofort einen Antrag losgeschickt hat und gleich darauf verwiesen, dass wir den Anspruch für 4 Wochen haben, da unser Sohn 9 Jahre alt ist und ich voll berufstätig. Wichtig war, dass wir unbedingt ankreuzen sollten, dass mein Mann der Haushaltführende ist und nicht ich und weiter, dass wir die Unterstützung nur bekommen, solange es keine engen Verwandten sind, die sich um unseren Sohn kümmern.
Ich würde dir raten, in Widerspruch zu gehen oder dich mit einem anderen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen.
Schau mal, dies hab ich im Netz gefunden
HTML-Code:
http://www.nct-heidelberg.de/de/patienten/beratung/sozialrechtliche-beratung-fragen.php
Code:
Gegenüber der Krankenkasse besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn im betroffenen Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren lebt (bei einigen Krankenkassen: unter 14 Jahren) und keine andere Person im Haushalt lebt, die dieses Kind versorgen kann.
Diese Hilfe kann sowohl bei stationärem Krankenhausaufenthalt zeitlich unbegrenzt, als auch bei Krankheit zuhause zeitlich begrenzt, in Anspruch genommen werden.
Die Organisation der Haushaltshilfe kann über einen ambulanten Pflegedienst, einen Wohlfahrtsverband (z.B. Diakonie oder Caritas), aber auch durch den Freundes- und Bekanntenkreis oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfe erfolgen.
Die Details sollten vorher mit der zuständigen Krankenkasse besprochen werden.
Eine Haushaltshilfe kann auch für die Zeit einer onkologischen Rehabilitationsmaßnahme in Zuständigkeit des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers beantragt werden.
ich hoffe, es hilft dir ein wenig weiter