Zitat:
Zitat von Jana030576
Hebe für die KK alle Belege auf, den sobald ich meinen Schwerbehindertenausweis erhalte, muß ich zur KK und werde auf 1% Eingestuft, muß alle Belaege abgeben und wenn ich Glück habe, werde ich von den Zuzahlungen befreit , So habe ich die Erklärungen von der KK verstanden.
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Belege aufheben ist sehr gut, die brauchst du nämlich für eine evtl. Befreiung.
Mit Glück hat das nichts zu tun, auch nicht mit dem Schwerbehindertenausweis.
Man gilt als chronisch Krank, wenn man 1 Jahr wegen derselben Erkrankung regelmäßig in ärztlicher Behandlung war. Vorher zahlt man 2 % des Einkommens (auch danach kann man sich befreien lassen)
Nach einem Jahr Krankheit zahlt man dann eben nur noch 1 % des Einkommens. Ist diese Summe erreicht, kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen.
Nach Ablauf des Jahres startet die 1 % Regel wieder von vorn. Du zahlst also ab Januar wieder 1 % deines Jahreseinkommes zu, bevor du dich wieder befreien lassen kannst.
Bei Ehepaaren gilt das gemeinsame Jahreseinkommen.
Die Art des Einkommes spielt dabei keine Rolle. Es ist egal, ob man Arbeitseinkommen, Krankengeld, Sozialhilfe oder HartzIV bezieht, jeder zahlt .
Wichtig, ohne Quittungen gibt es keine Befreiung.
Viele Grüße
Susi