Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 05.04.2008, 17:41
Benutzerbild von Gaby
Gaby Gaby ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2005
Beiträge: 287
Standard AW: 18.06.08 ausgesteuert und dann???

Hallo Kerstin,

ich versuche mal, einen Teil deiner Fragen zu beantworten.

1) Der Antrag zur Reha wird immer als Antrag zur Rente genommen( Reha vor Rente!)
Diese wird bei Genehmigung dann rückwirkend ab dem 10.9.2007 gezahlt. Es werden für den vergangenen Zeitraum die Ansprüche mit denen der bisherigen Leistungsträger (KK + Arge) verrechnet.
Falls dein Krankengeld/ ALG niedriger ist als die Rente, bekommst Du die Differenz nachgezahlt. Falls es höher ist, dann zahlt die DRV an die KK und Arge die Rente für den jeweiligen Zeitraum als Ausgleich, die Differenz geht zu Lasten der KK und Arge.

2) Anspruch von 78 Wochen Krankengeld besteht immer nur innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren, d.h. nach der Erstdiagnose max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Danach musst du dem Arbeitsmarkt mind. 6 Monate ohne Erkrankung mit der gleichen Diagnose zur Verfügung stehen ( auch arbeitslos), damit eine neue Blockfrist beginnt. Ich gehen mal davon aus, bis deine Rente durch ist und je nachdem, wie lange die Zeitrente erhälst, dass die 3 Jahre dann um sind. Es geht auch nur um den "Anspruch" auf Krankengeld, nicht darum, ob die KK auch tatsächlich zahlen musste.


3 + 4 müsstest du mit dem Arbeitgeber abklären. Soviel ich weiss, ist das unterschiedlich in den Tarifverträgen geregelt.

5) Wenn du im April 2008 ALG beantragst, dann hast du auf dieses ALG einen Anspruch von 12 Monaten innerhalb der folgenden 4 Jahre (aktuelle Regelung, man weiss nie, ob sich as nicht wieder ändert.) D.h. falls du z.B.eine Zeitrente fuer 2 oder 3 Jahre bekämst, hättest du im Anschluss daran noch Anspruch auf ALG. Hat nichts mir der Nahrlosigkeitsregelung zu tun! Die gilt nur als Übergangsregelung zur Rente, wenn absehbar ist, dass man nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder arbeitsfähig wird.
Das Problem hatte ich im letzten Jahr nach Aussteuerung durch die KK. Der MDK der Arge hat gemeint, ich sei innerhalb der 6 MOnate wieder arbeitsfähig und dadurch hat die Arge die Zahlung von ALG komplett verweigert, da ich ich nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung fiel und auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.

6) Du kannst angeben, was du willst, die DRV nimmt das Datum des Rehaantrags. Nehme doch einfach das aktuelle Datum, wann du den Antrag stellst.

7) Du könntest einen Termin mit der zuständigen Rentenstelle machen zwecks schriftlicher Antragstellung. Niemand verlangt von dir, dass du den Berg von Formularen selber ausfüllst.
Ruf mal im zuständigen Büro am Wohnort oder in der Nähe an und sag, du kannst die Formulare nicht selber ausfüllen. Dort kannst du auch hinterfragen, ob und welche Unterlagen du mitbringen sollst. Normalerweise bekommst du eine schriftliche Terminbestätigung, in der steht, was du mitbringen musst.
Bei uns muss man derzeit auf diesen Termin ca. 8 Wochen warten!! Falls du also mehr KK und ALG als Rente erwartest, dann ist so eine "Verzögerung" sicher dienlich.

9 müsstest du mit der Zusatzversorungskasse abklären. Das hängt von deinem Vertrag ab.

Hoffe, dass ich dir hiermit etwas helfen kann.

Alles Gute für Dich
Gaby
__________________
Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.
www.palliaktiv.de
Mit Zitat antworten