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Alt 08.06.2004, 13:55
Gast
 
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo meine Lieben & Kenner des Paragraphendschungels,

heute war ich bei meiner Firma, um Formulare des Arbeitsamtes abzugeben. Mein Krankengeld läuft am 2.8. ab und brav nach Anweisung der KK war ich gestern beim Arbeitsamt, um dies zu melden und wurde dort mit Formularen versorgt. Als ich nun heute Vormittag in der Firma ankam, hatte ich gleich eine Unterredung mit meinem Chef. Ich hatte ja um Kündigung ersucht, weil ich im September zu meinem Lebensgefährten ziehen will (siehe hierzu meine Berichte hier in diesem Thread). Es war nun ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt worden, der mir heute vorgelegt wurde. Unterschrieben habe ich noch nicht, da ich Euch erstmal um Rat fragen will.

Text des Vertrages (ich schreibe ihn mal komplett ab, außer den Anschriften natürlich ;-)):

1. Das zwischen dem Unternehmen und Frau Carmen M. bestehende Arbeitsverhältnis wird aus gesundheitlichen Gründen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zum 30. September 2004 beendet. Bis zum Austrittsdatum wird das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt.

2. Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt die Firma Frau M. eine Ablösung gem. §§ 9, 10 KSchG i.V.m. § 3 Ziff. 9 EStG in Höhe von brutto Euro 7.500,--. Der Abfindungsbetrag ist am 30. September 2004 fällig.

3. Der anteilige Jahresurlaub ist von Frau M. bis zu ihrem Ausscheiden abzunehmen.

4. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält Frau M. sämtliche Arbeitspapiere.

Nun habe ich dazu einige Fragen:

Zu 1: Der Arbeitgeber hat nicht von mir verlangt, dass ich ein ärztliches Attest bringe. Aber das könnte u. U. das Problem des Arbeitgebers (nicht meines) gegenüber dem Versorgungsamt sein (habe ja einen Schwerbehindertenausweis).

Zu 2.: Ab 2.8. bekomme ich Arbeitslosengeld, ab dem 30. 9 die Abfindung (mit Abfindung hätte ich nicht gerechnet, auf jeden Fall auch nicht in dieser Höhe! Soll ich mich darüber freuen oder nicht?). Bekomme ich jetzt solange kein Arbeitslosengeld bis die Abfindung aufgebraucht ist (ich rechne mit Arbeitslosengeld in Höhe von etwas über 600 Euro) oder gibt es in diesem Zusammenhang irgendwelche "Freibeträge"?

zu 3: Ich weiß ja nicht, ob ich bis Ende des Arbeitsverhältnisses überhaupt arbeitsfähig sein werde und meinen Urlaub nehmen kann. Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?

Und wann soll ich dem Arbeitsamt alles sagen, gestern habe ich mir nur die Formulare abgeholt. Ich habe nicht damit gerechnet, dass meine Firma so schnell auf meinen Kündigungswunsch reagiert. Der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt will sich bei mir melden, um einen Termin mit mir auszumachen, wann ich die Formulare abgeben kann. Gegen Ende nächster Woche will er sich melden.

Ich danke Euch schon mal im Voraus für Eure Vorschläge und Ideen.

Viele Liebe Grüße

Carmen
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