Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 29.06.2007, 16:55
Krebs-Kompass Krebs-Kompass ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 510
Standard AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1

Sehr geehrter Thorax,

wenn wir eine Beschwerde erhalten, prüfen wir natürlich den Sachverhalt. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie Ihre Aussage gemeint haben, sondern wie ein objektiv verständiger Dritter Ihre Aussagen verstehen würde. Im vorliegenden Fall sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die angesprochene Person, wenn sie sich persönlich herabgesetzt fühlt, nicht übersensensibel ist.
Hinzu kommt, dass die Forummoderatoren keine Strafrichter sind und Straftaten aburteilen. Ihr Vorwurf, dass eine Verwarnung gleichzusetzen wäre mit dem Vorwurf einer strafbaren Handlung entbehrt somit jeder Grundlage.
Ihr Drohung per Mail "Ich bedauere es außerordentlich dass es soweit kommen musste, was jetzt kommt." ändert an dem Sachverhalt überhaupt nichts. Das zeigt für mich gerade wieder, dass wir ohne Ansehen der Person handeln müssen, egal wie oft jemand droht und egal wie viele Bekannte er mobilisiert.

Viele Grüße
Marcus Oehlrich
Mit Zitat antworten