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Alt 29.06.2007, 10:34
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Blauerschmetterling Blauerschmetterling ist offline
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Standard AW: Grundgesetz Art. 5 Abs. 1

Laut Aussage meines Sohnes, Jurastudent, schützt das Grundgesetz den Bürger vor dem Staat. Beileidigungen fallen unter das Zivilrecht und gegebenfalls Strafrecht. Atikel 5 des Grundgesetzes sagt die freie Meinungsäußerung aus, aber ohne Beleidigungen um den Bürger vor dem Strafrecht zu schützen.

In Jürgen`s Äußerung sah ich keine Beleidigung, lediglich eine gewisse Portion Ironie mit lachenden Smilies versehen. Die Person, die sich angegriffen fühlte, hatte die Möglichkeit zu kontern, statt sich zu beschweren.

Liebe Grüße
Anneli
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