Hallo, Klaus !
Ich war mittlerweile in dieser Angelegenheit beim Rechtsanwalt, da auch meine EU-Rente mit Abschlägen belegt ist. Von der DRV bekam ich, nachdem ich zunächst selbst aktiv wurde, die gleiche Antwort mit den Worten:"Die DRV hat eine andere Rechtsauffassung." Da platzte mir der Kragen und ich bin zum RA. Dieser hat ein entsprechendes Schreiben an die DRV verfasst und auf eine Untätigkeitsklage muss Du keine 6 Monate sondern höchstens 3 Monate warten (Auskunft des RA).
Warum die in Berlin so rumeiern verstehe ich nicht (na ja, die Kassen sind wohl leer und es stellen mittlerweile 700.000 EU Rentern mehr Ersatzansprüche - damals ging man von 200.000 EU-Rentnern aus). Ich rate Dir, ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen. Die haben das Know-How und vor allem die stärkeren Nerven. Mein RA sieht die Sache für mich positiv, d. h. die DRV wird wohl zahlen müssen und das Schöne ist, auch rückwirkend - wenn der Rentenbescheid bereits rechtskräftig ist.
Ich drücke Dir die Daumen.
Alles Gute
Regina_Beate