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Alt 19.09.2010, 11:36
Calypso Calypso ist offline
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Standard AW: Krankschreibung - wie lange?

Hallo Birgit,
ob es Berechnungstabellen im Internet gibt, weiß ich leider nicht. Das kann der Rentenberater ausrechnen (www.deutsche-rentenversicherung.de). Die Teilrente beträgt die Hälfte des letzten Bescheids, die Zuverdienstgrenze ist dann meistens in ähnlicher Höhe. Bei der vollen Rente darf man maximal 400€ dazu verdienen. Dbei muss man ziemlich aufpassen, denn schon eine kleine Überschreitung kann die Rente kosten.
Gut beraten wurde ich bei einem Sozialverband (darf hier, glaub ich, keine Werbung machen). Das kostet mich zwar 5€ im Monat, aber sie stehen eindeutig auf der Seite der Versicherten und helfen auch bei der Formulierung des Antrags.

Ürigens muss beim Entlassungsschreiben der AHB/Reha schon in diese Richtung formuliert werden, z. B. für die Teilrente, dass du nur unter 6 h/Tag arbeitsfähig bist. Und soweit ich weiß, braucht man auch eine Zustimmung des Arbeitgebers, dass man Teilzeit arbeiten kann.

Geändert von gitti2002 (15.04.2011 um 22:18 Uhr) Grund: Zitat
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