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Alt 21.09.2005, 23:29
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Standard AW: Knochenmetas, was dann?

Hallo Marion,
ganz so wie Barbara1 das schildert ist das leider nicht immer. Ich bin im Sommer 2004 ausgesteuert worden von der KK und habe etwa 6 Wochen vor dem Termin ein Schreiben von der KK bekommen mit dem Datum, wann das KG ausläuft und dem Hinweis, dass ich übergangsweise gemäß Sozialgesetzbuch Anspruch auf ALG habe. Ich hab ALG beantragt und auch innerhalb von 10 Tagen die Bewilligung erhalten, allerdings auch die Aufforderung für eine Untersuchung beim Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes. Deine Krankheitsdaten sieht der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur nicht, er erhält nur die Information des Amtsarztes, ob arbeitsfähig oder nicht. Ich hab dann einen 2. Termin bei der Arbeitsagentur bekommen, bei einer Sachbearbeiterin, die speziell für solche Fälle zuständig ist und die hat mir dann erst nahegelegt, EU-Rente zu beantragen.
Ach ja, zwischen der Untersuchung und dem Bericht des Amtsarztes lagen fast 10 Wochen.
Wenn du während des KG-Bezuges zur Reha warst und in der Zeit Übergangsgeld bezogen hast (von der BFA), brauchst du für diesen Zeitraum auch eine 'Verdienstbescheinigung' der BFA.
Liebe Grüße
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Birgit64

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