Zitat:
Zitat von gilda2007
Ich sah gerade diesen Artikel, http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...nkbeitrag.html, in dem steht, dass Menschen, die Pflegeleistungen erhalten, sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen können. Leider steht nicht dabei, ob das auch gilt, wenn eine nicht pflegebedürftige Person mit im Haushalt wohnt.
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Ja, das stimmt. Wenn man Leistungen bezieht, bekommt man eine Bescheinigung mit der man bei der GEZ Gebührenbefreiung beantragen kann, egal ob jemand pflegebedürftig ist oder nicht.
Evtl. - je nachdem wo man wohnt, und ich weiß nicht, ob das hier in Frage kommt - gibt es auch Ermäßigungen für die öffentlichen Verkehrsmittel.