AW: krankengeld
Hallo
deine KK und dein AG müssen mit der Wiedereingliederung einverstanden sein!
In der Wiedereingliederung bist du Krank geschrieben und du erhälst Krankengeld. Sie ist ja dafür da auch um zu sehen, ob du für den beruflichen Alltag fit genug bist.
Deine KK kann dir mit dem Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht drohen, kündigen kann nur der AG oder du selbst.
Würdest du jetzt Urlaub nehmen müßte dein AG nicht wieder Krankengeld zahlen, da du ja nicht 6 Monate Resturlaub hast. Also kein Vorteil für keinen.
Mach erst die Wiedereingliederung und nehme dann den Urlaub, so habe ich es auch gemacht Wiedereingliederung 2 Wochen gearbeitet und dann Resturlaub.
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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