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Alt 21.12.2003, 13:04
Gast
 
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Standard Rentenantrag- Frage !!

Hallo schnueffel,
das hat so schon seine Richtigkeit. In meiner Reha wurde mir das gleiche bestätigt und von dort an die BfA gemeldet. Das bedeutet aber nur, dass der Reah-Antrag in einen Rentenantrag umgeändert wird. Den eigentlichen Antrag musst du selbst stellen.
Ich bin mit den ganzen Antragsunterlagen zu der Beratungsstelle der BfA gegangen, dort hat mir eine Sachbearbeiterin sehr geholfen und die nötigen Unterlagen für mich ausgefüllt. Sofern du auch bei der BfA versichert bist, wird unter Punkt 1 eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt.
In welcher Form bzw. ob du dann die Rente bewilligt bekommst, hängt vom Rentenversicherungsträger ab, auch ob befristet oder unbefristet. Auf jeden Fall ist es sehr hilfreich, alle vorhandenen Krankenberichte als kopie mitzuliefern, dann geht die Bearbeitung wesentlich schneller. Bis zur Bewilligung meiner Rente (befristet auf 2,5 Jahre) hat es nur 3-4 Wochen gedauert. Falls du diese Unterlagen nicht hast, braucht du die Adressen deiner behandelnden Ärzte bzw. Kliniken, die dann von der BfA o.a. angeschrieben werden.
Auf jeden Fall heißt "vermindert erwerbsfähig" nicht automatisch "halbe Rente". Wird vom Versicherungsträger, aus welchen Gründen auch immer, Festgestellt, dass du zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeitsfähig bist, bedeutet das dann die "halbe Rente". Aber es ist schon mal ne gute Ausgangsposition, dass du von der Reha auf weniger als 3 Stunden eigestuft wurdest. Wird das anerkannt, kannst du mit der vollen Erwerbsminderungsrente rechnen.
Bei deinen Rentenantrag wünsche ich dir viel Glück.
Liebe Grüße
Beate
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