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Alt 07.10.2002, 17:15
Gast
 
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Standard Berufsgenossenschaft

Hi Bluebird,
das Sozialgericht in diesem Falle wäre unnötig und zu langwierig, da man dort lediglich eine Feststellungsklage einreichen könnte (Herausgabepflicht der Röbis).
Was Du meinen könntest, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim BVA, nämlich sich dort über die Vorgehensweise der BG zu beschweren und Richtigstellung zu fordern.
Aber ich glaube, Petra ist mit dem Schreiben an den Hauptgeschäftsführer ganz richtig. Das geht von allen Möglichkeiten am schnellsten, die verquere Geschichte zu klären, zumal sie ja auf der Herausgabe bestanden hatte. Das war ja auch ihr Hauptziel. Ich hoffe nur, dass das auch geklappt hat.
Liebe Grüße Astrid
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