Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 08.10.2004, 17:20
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2002
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 1.231
Standard berufliche Reha??

Hallo Jeany,
da Dich der Amtsarzt nicht "gesehen" und auch nicht untersucht hat, solltest Du bei einer Ablehnung schreiben, daß der Amtsarzt "vergessen hat Dich zu untersuchen".
Du solltest das Gutachten anfechten!
Nur vom Papier ein Gutachten zu schreiben ist meines Erachtens bei dieser Tragweite nicht in Ordnung.
Viel Erfolg und
lieben Gruß
Wolfgang


PS. Ist es nicht so, daß diese "Chemovergesslichkeit" nach einer Zeit wieder weggeht?
Mit Zitat antworten