AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld
Hallo,
der Urlaubsanspruch bei Langzeitkranken darf nicht mehr verfallen. Der Europäische Gerichtshof hat leztes Jahr entschieden, dass der Urlaub immer bestehen bleibt - heißt also im Extremfall, dass man jahrelang den Urlaub "sammelt". Es ist auch egal welche Regelung im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag getroffen worden sind - das Europäische Recht hat vorrang.
Dies gilt allerdings nur für wirklich Langzeitkranke!
EuGH, Urt. v. 20.01.2009 - C-350/06; C-520/06
Gruß
Nicole
|