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Alt 26.08.2016, 21:29
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Neuer Krebs - finanzielles Desaster

Liebe Anlibo,
du schriebst
Zitat:
Jetzt stehen wir vor einer erneuten Erkrankung meines Mannes. Aber kein Rezidiv, sondern ein anderer, neuer Tumor - Lungenkarzinom.
Wenn die Ärzte so diagnostiziert und dokumentiert haben, dann ist dies eine Neuerkrankung mit Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Ist Dein Mann privat versichert oder freiwilliges Mitglied in der GKV? Die Krankenkasse (egal ob gesetzlich oder privat) wird bei den behandelnden Ärzten anfragen, ob es einen Zusammenhang mit der ersten Erkrankung gibt.
Behörden z.b. das Jugendamt haben lt.Gesetz eine Beratungspflicht, dort kann man sich erstmal erkundigen, ob es die Möglichkeit gibt, den Unterhalt zu reduzieren. Bitte fragt, welche Bescheinigungen erforderlich sind, genügt ein Schreiben des behandelnden Onkologen oder ist eine Vorstellung beim Amtsarzt erforderlich.
Sollte dieser Termin nichts bringen, kann man immer noch zum Anwalt gehen.

Zitat:
Anwalt - er verdient für Hilfen zu viel, hat aber versäumt als er in die freiwillige Weiterversicherung gegangen ist, die Aufstockung zu machen, d.h. auch Krankengeld ist schon extrem niedrig für unsere Kosten.
In manchen Branchen wird das Krankengeld durch einen Zuschuss des Arbeitgebers aufgestockt, bitte erkundigt Euch bei der Personalabteilung oder beim Betriebsrat, wie dies beim Arbeitgeber Deines Mannes aussieht.

Zitat:
In unserem Haus wohnt meine Mutter und meine Tochter als Mieter - auch deren zu Hause steht auf der Kippe.
Dies sind ja erstmal Mieter und Miete bedeutet eine Einnahme zu haben. Wenn die Situation durch eine Erkrankung schwierig geworden ist, dann muss man halt neu planen, vielleicht kannst Du die Mutter um Unterstützung bitten?
Die Generation der heutigen Senioren hat viel Lebenserfahrung und eine "Menge durchgemacht", also bitte nicht gleich abwinken.

Zitat:
Habe ich Möglichkeiten in eine EU-Rente, oder ist der Weg durch den Freiberufler versperrt?
Dazu muss man Deine Rentenbiografie ganz genau kennen. Seit wann bist du nicht mehr berufstätig? Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt während der Krankschreibung Beiträge in die Rentenkasse ein.Für den Rentenanspruch sind bestimmte Zeiträume maßgebend.

Beratung ist auch über den VDK oder den Sozialverband Deutschlands möglich, dort man muss zwar Mitglied sein, die Beiträge sind jedoch erschwinglich.
Wenn einem dort nicht geholfen werden kann, gibt es immer noch die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung. Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung?

Liebe Anlibo, am besten, Du erstellst gemeinsam mit Deinem Mann eine Liste, schreibst die Probleme und die Lösungsmöglichkeiten oder Vorschläge auf.
Eventuell läßt auch die Bank wegen der Hausfinanzierung mit sich reden?
Bitte suche Dir unbedingt Verbündete (z. B. Mutter oder Tochter oder jemand aus dem Freundeskreis).

Zum Schluss möchte ich Dir und Deinem Mann ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken.

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (26.08.2016 um 21:40 Uhr)
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