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Alt 17.01.2011, 17:35
Reinhard Reinhard ist offline
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Standard AW: AHB für privat Versicherte

Ich würde auch dazu Raten, die Unterlagen vorsorglich an die Beihilfestelle und die Versicherung zu senden um mir schriftlich die "Kostenerstattung in vollem Umfang" zusichern zu lassen.
Es gabs schon, dass die Beihilfestelle für Unterbringung und Verpflegung hinterher nur den Satz der GKV übernommen hat.

Liebe Grüße Reinhard
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