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Alt 30.07.2012, 21:37
Pitchcontroller Pitchcontroller ist offline
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Standard AW: Diagnose: Hodenkrebs

Hi Why,

Hab mal ein bisschen gegoogelt und gesucht und bin dann hier im Forum auf folgenden, etwas aelteren Beitrag gestoßen.

Die Wächterfunktion des Immunsystems reicht selbst dann aus, wenn bei einer Bluttransfusion von einem an Krebs erkrankten Menschen auf einen Gesunden unbemerkt Tumorzellen mit übertragen würden. Die Blutspendedienste in Deutschland wie in vielen anderen Ländern lassen ehemalige Tumorpatienten zudem aus anderen Gründen nicht als Spender zu (die Richtlinie der Bundesärztekammer von 2005, online unter www.baek.de/downloads/Haemo2005.pdf).


Organe von verstorbenen Krebspatienten werden nicht zur Transplantation zugelassen. Ausnahmen können höchstens zellfreie Gewebe wie etwa die Augenhornhäute sein. Lag die Erkrankung des Patienten schon lange vor dem Tod und galt er als geheilt, sind eventuell Einzelfallentscheidungen denkbar (mehr dazu zum Beispiel bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation, im Internet unter www.dso.de, Stichwort "Organspende", weiter zu "Organspende nach dem Tode" und "Medizinische Voraussetzungen"). Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung rät ehemaligen Krebspatienten, die sich für das Thema Organspende interessieren, eine geheilte Erkrankung im Organspendeausweis unter „Anmerkungen“ zu vermerken (http://www.organspende-info.de/info/...rkommtinfrage/).
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