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Alt 28.06.2018, 03:51
lotol lotol ist offline
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Standard AW: Kind hat Angst vor seinem krebskranken Vater

Liebe spice,

Zitat:
Hallo Lotol, in vielen stimme ich Dir zu, aber ich werde auf keinen Fall die Kinder in Obhut nehmen lassen. Das würde im Übrigen auch mein Mann auf keinen Fall wollen. Er würde dann lieber von sich aus gehen, das hat er schon gesagt.
Ich hoffe aber, der Urlaub wird zumindest eine temporäre Lösung bringen.
Freut mich nicht nur, daß wir in vielem übereinstimmen, sondern auch, daß Du wohl manches für bedenkenswert halten könntest.

Intuitiv war mir klar, daß Du einen "Königsweg" in dem ganzen Schlamassel zu finden versuchst.
Und auch, daß Dir - wie jeder Mutter - daran liegt, die Familie möglichst zusammen halten zu können.
Genau so, wie das auch ein Anliegen von Vätern ist.
Was ja an sich selbstverständlich ist, daß Eltern dieses Bestreben haben.

Euer Urlaub wird sicher eine temporäre Lösung erbringen können.
Und darüber hinaus sieht die Realität so aus, daß sich die Verhältnisse bei/durch jede Nachuntersuchung Deines Mannes jederzeit verändern können.

Was nicht unbedingt zum Schlechten hin beinhalten muß, wenngleich tendenziell zu erwarten ist, daß es langfristig eher nicht besser wird.

Daß Dein Mann (notfalls) von sich aus gehen würde, zeigt m.E. ein Höchstmaß an Konzessions-Bereitschaft seinerseits auf.

Mal ganz abgesehen von der Frage, wohin er dabei gehen wollte, frage ich mich, wieso das auch (notfalls) überhaupt erforderlich sein sollte.
Auch er dürfte doch in der Familie besser "aufgehoben" sein als sonstwo auf der ganzen Welt.

Warum also sollte er sich aus der Familie "um des lieben Friedens willen" extegrieren??
Noch dazu in seiner Situation in die "Einöde" gehen??
Daran verstehe ich überhaupt nichts außer der noblen Einstellung Deines Mannes.

Natürlich hat er die Freiheit, gehen zu wollen.
Aber muß das denn wirklich unter jedweden Umständen sein??

Zumal es viel elegantere rein technische Möglichkeiten gibt, das vorliegende Problem lösen zu können.
Denn worin besteht das denn wirklich, wenn nicht darin, daß für Dich und Deine Kinder 100%ige Sicherheit vor einem möglicherweise "ausrastenden" Mann/Vater "garantiert" werden können soll??

Das ist doch an sich eine "ganz einfache Kiste".
Weil nur zweierlei sichergestellt werden muß:

1) Der Mann/Vater muß in seinem möglichen Aktionsradius eingeschränkt werden.

2) Die Einschränkungs-Möglichkeiten müssen so zuverlässig sein, daß sie auch bei höchster Kraft-Anstrengung des Mannes/Vaters nicht durch ihn außer Kraft gesetzt werden können.

Zu 1):
Frag doch bitte einfach mal Deinen Mann ob er es nicht vorziehen würde, anstatt in die Einöde zu "gehen", sich einer solchen Einschränkung zu "unterwerfen", um weiterhin bei seiner Familie bleiben zu können.
Ich wette einen Kasten Bier, daß er das vorziehen wird.

Zu 2):
Solche Einschränkungen könnten auch die Angst Eures Sohnes komplett eliminieren.
Er braucht dann nur entspr. Distanz zu seinem Vater zu halten.
"Entrinnen" kann er damit jederzeit einem von ihm befürchteten evtl. gewalttätigen Zugriff seines Vaters auf ihn.
Denn das ist es doch wohl, wovor er eigentlich Angst hast.
Oder irre ich mich darin?

Was die (zwangsweise) Einschränkung einer individuellen Freiheit (hier Deines Mannes) anbelangt:
Ganz generell beinhaltet der "Freiheits-Begriff", daß jede individuelle Freiheit dort endet, wo die Freiheit Anderer tangiert werden könnte.
Wenn also jemand nicht mehr in der Lage dazu sein könnte, das prinzipiell zu "beherzigen"/"befolgen", sind vorsorgliche Maßnahmen zu treffen, die das unter allen Umständen sicherstellen können.

Ist aus meiner Sicht - wie gesagt - ein rein technisches Problem, sowas sicherstellen zu können.
Wenn jemand bereit dazu ist, das akzeptieren zu wollen, kann man sich auch Elektroschocker und Pfefferspray "schenken", weil man dann sowas nicht mehr braucht.
Könnte vielleicht auch die "Familien-Atmosphäre" insgesamt etwas auflockern.

Um außerordentliche Situationen im allseitigen Interesse bewältigen zu können, bestehen immerhin auch außerordentliche Möglichkeiten, das tun zu können.

Zitat:
Zitat von p53
Ich befürchte, diese Entscheidung würde man im Härtefall weder dir noch deinem Mann überlassen.

Genauso, wie es schlicht nicht gängiger Rechtsprechung entspricht, was lotol auf Seite 1 schrieb: dass Außenstehende sich nicht einzumischen haben.

Ganz im Gegenteil, sollten Dritte Anzeige erstatten (Rettungskräfte, Nachbarn, oder sonst ein zufälliger Zeuge), dann würde dem nachgegangen, auch gegen euren Willen.

Zumal ja in diesem Fall eh die Polizei vor Ort war; diese Sache also bereits aktenkundig ist. Jeder Einsatz wird zu den Akten genommen, ob es um harmlose Ruhestörung geht oder ernsthafte häusliche Gewalt.
Naja, da hast Du mich vielleicht ein wenig mißverstanden.
Wenn wir uns hier schon über bestehendes Recht unterhalten wollen:
Auch Familien haben per GG "garantierte" Rechte.
https://dejure.org/gesetze/GG/6.html

"Anpinkeln" können Externe Familien nur dann, wenn eklatante Mißstände vorhanden sind.
Daß dies hier der Fall sein sollte, vermag ich beim besten Willen nicht zu sehen.

Du hast sicher recht damit, daß eingeschritten werden muß, wenn Mißstände auftauchen.
Doch worin bestehen die hier denn?
Nur der Sohn hat ein Problem mit der ganzen Situation!

Soll sich die ganze Familie oder der Rest der Welt nur an seinem Problem "orientieren"?

Denke, diese Frage muß schon erlaubt sein.
Weil es immer nur Fragen der Verhältnismäßigkeiten sind.


Liebe Grüße
lotol
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Krieger haben Narben.
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1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR
Nach ca. 3 Jahren Rezidiv

2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR
Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel

3. Therapie (2021): Bestrahlung
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