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Alt 30.01.2013, 00:55
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HelmutL HelmutL ist offline
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Standard AW: Nachsorge Termine

Hallo Lukki,

abgesehen davon, daß es sich, nachdem, was du schreibst, um reinstes Chef-Mobbing handelt: geplante Arzttermine, gleich welcher Art, sind nach gängigem Arbeitsrecht grundsätzlich in die Freizeit zu legen. Dazu zählt deine Kontrolluntersuchung. Da beißt keine Maus einen Faden ab. Ausnahme: ein Termin für den anstehenden Arztbesuch ist außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich z.B.: Blutentnahme, zu der man morgens nüchtern erscheinen muss, und dieser Termin fällt auf die Arbeitszeit. Dazu muss er dich freistellen, kann jedoch die Nacharbeit der ausgefallenen Arbeitsstunden verlangen. Freistellung bedeutet nicht, daß die ausgefallene Arbeitszeit auch bezahlt werden muss. Wird ein Arbeitnehmer aufgrund des Arztbesuchs und der dabei durchgeführten Untersuchung arbeitsunfähig geschrieben, so zählt bereits der Arztbesuch zur bezahlten Freistellung, falls dieser Termin in die Regelarbeitszeit fällt.

Läßt sich ein geplanter Arztbesuch (wie z.B. deine Kontrolluntersuchung) unter keinen Umständen außerhalb der Arbeitszeit legen, so kann der Arbeitgeber ebenfalls die Nacharbeit verlangen. Den Nachweis, daß sich der Termin nicht anders finden ließ, muss der Arbeitnehmer erbringen (Attest des Arztes).

In deinem aktuellen Fall (wie z.B. 2 Kollegen sind bereits krank geschrieben) kann der Arbeitgeber verlangen, daß der Arbeitnehmer einen Arzttermin, der nicht auf Grund einer akuten Erkrankung eingehalten werden muss (z.B. geplanter Arzttermin), seinen Arzttermin aus betrieblich erforderlichen Gründen, s.o., in vertretbarem Rahmen verschiebt.

Desweiteren kann es betriebliche Vereinbarungen geben (z.B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen), die abweichende Regelungen beinhalten.

Das sind meine Informationen. Sie müssen nicht in allem stimmen, ich lasse mich da auch gerne berichtigen. Falls es bei euch einen Betriebsrat gibt oder du Gewerkschaftsmitglied bist, wende dich an die entsprechenden Stellen. Sie können dich genauer beraten, eventuell vermitteln oder auch gerichtlich vertreten. Wenn nicht, kann dir die Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Auch über Dinge, was Chef-Mobbing betrifft. Wolfgang hat es bereits empfohlen. Ansonsten kann ich nur empfehlen, zu versuchen, dich mit deiner Chefin gütlich zu einigen und entsprechenden Willen in dieser Angelegenheit zu zeigen.

Ich hoffe, du kannst das einvernehmlich regeln. Du kannst auch im Netz mit dem Begriff "Arzttermin und Arbeitszeit" oder ähnlichem suchen.


Liebe Grüße,

Helmut
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