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Alt 23.11.2004, 09:41
Gast
 
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Standard Wie lange darf ich mit Kur warten??????

Hallo Karin B.,

mit den Begriffen "Kur" und "Reha" wird hier mißverständlich umgegangen. Ein Kur kann man etwa alle 4 Jahre bekommen, muß sich dafür einem Vertrauensarzt vorstellen. Da Du eine Krebspatientin bist, steht Dir nach einer Krebsbehandlung eine Krebsnachsorge"Reha" zu. Den Antrag dafür muß man i.d.R. innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Behandlung (OP, Radiatio oder Chemoth.) stellen, brauchst Dich keinem Vertrauensarzt vorzustellen. Manche PatientInnen bekommen dann auch noch eine zweite Reha, wenn sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Ende der Therapie stellen. (Jeder neue Befund und darauffolgende Behandlung zieht außerdem immer wieder einen neuen Rehaanspruch nach sich.)
Die Faustregel oben "innerhalb von 5 Jahren" ist in diesem Fall, bezogen auf den Krebsnachsorgerehaanspruch so nicht richtig. Stell' jetzt einen Rehaantrag ("Onkologische Nachsorgeleistung" ankreuzen) - im Prinzip läuft die Frist von 12 Monaten ja gerade erst ab. Wenn Du ihn bewilligt bekommst, gilt die Bewilligung ab dem Bewilligungsdatum 6 Monate, sodaß Du die Anreisezeit in Absprache mit der zugewiesenen Klinik selbst mitbestimmen kannst. Dafür würde ich in jedem Fall mit Deinem behandelnden Arzt sprechen, der Dir den dazugehörigen Befundbericht entsprechend formulieren sollte. Er sollte begründen, warum jetzt eine Nachsorgereha für Dich erforderlich ist.

KÜmmere Dich noch geleich drum, dann hast Du die wenigsten Diskussionen.

Gruß von Birgit
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