AW: Welches Einkommen muss bei Zuzahlungsbefreiung angegeben werden?
Hallo Tina, bin etwas spät mit meiner Antwort -
du musst alle Einkünfte von allen in deinem Haushalt lebenden Personen angeben, die dem Lebensunterhalt dienen. Z. B. auch Unterhaltszahlungen, Renten etc.
Für Kinder gibt es andererseits einen Freibetrag den man wieder abziehen darf.
Die Befreiung kann man auch für das zurückliegende jahr noch beantragen, alles was über 1 % liegt bekommt man erstattet. Manche Rechnungen wie die Zuzahlung zum krankenhausaufenthalt kamen bei mir erst viel später an, dadurch bin ich dann erst über das 1 % gekommen.
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