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Alt 11.03.2011, 10:46
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Vorsicht bei einer Patientenverfügung

Hallo Gledi,
ja und weswegen soll ich Vorsicht walten lassen?
Entweder ich lege es fest oder nicht.
Obwohl meine Mutter eigentlich nicht mehr entscheidungsfähig war,
also nicht komatös, hat der Arzt seine Behandlung angewandt. Was
daraus geworden ist . . . . .? Ich hatte eine Betreuungsvollmacht und
eine Patientenverfügung von meiner Mutter.
Gruss Altmann
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