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Alt 20.04.2005, 21:05
Gast
 
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Standard Wiedereingliederung nach Urlaub ?

Hallo Sternchen, Kündigungen von schwerbehinderten ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes (früher Hauptfürsorgestelle) möglich. Ansonsten ist die KÜ unwirksam! Sicherlich kann das Integrationsamt der KÜ zustimmen, aber da muss der AG schon gut argumentieren können. Das mit dem Urlaub ist schade. Nun ja, der verfällt irgendwann mal. Ich arbeite beim DRK und habe auch schon Urlaub durch Krankheit verloren. Habt ihr einen Betriebsrat oder eine Schwerbehindertenvertretung? Wenn ja, einfach mal anrufen.
Auch Dir eine gute Nacht. Gruß Krümel
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