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Alt 29.12.2008, 05:52
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
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Standard AW: Welche Vergünstigungen bei Schwerbehinderung?

Hallo Kerstin,
also ich habe meine 50 % schon etwas länger.
Die genannten Vorteile sind da.
Doch für Ermäßigungen bei Fahrten, Eintrittsgeldern usw. ( laut meinen Erfahrungen!) reichen 50% nicht aus, da müssen es meistens mindestens 80 % sein.
Habe auf Reha mal eine Schiffsfahrt gemacht- hier waren 60% erforderlich, um eine Ermäßigung zu erlangen. Es liegt aber oft im Ermessen des Veranstalters, ob er Dir trotzdem Ermäßigung gibt.
Warscheinlich, sind diese Vorzüge nur Menschen mit dauerhaften Geh- oder Sehbehinderungen vorbehalten.
Ich hätte auch gerne die Ermäßigungen gehabt- ist ja mit Krankengeld schon recht knapp im Portmanie!
Viel Gesundheit im neuen Jahr wünscht Speedy
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NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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