Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 14.07.2015, 10:40
mahanuala mahanuala ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2007
Ort: norddeutschland
Beiträge: 944
Standard Verweigerung der Behandlung

Liebe Angehörige

seit Jahren gibt es immer wieder threads wo es darum geht, dass Angehörige die Behandlung verweigern.
Obwohl die meisten hier immer sehr schön erklären, warum das keinen Sinn macht bzw "einfach nicht geht"...wird immer wieder wird in Erwägung gezogen, aus Verzweiflung, Angehörige dennoch behandeln zu lassen auch ev. sogar gerichtlich eine Behandlung zu "erzwingen".
Nun hat der Bundesgerichtshof ein letztinstantliches Urteil gefällt, bei dem es zwar um eine psychisch kranke Frau geht, aber ich denke, dass das für Patienten, die nicht psychisch krank sind, erst recht gilt...
Ich kopiere das Urteil mal auszugsweise hier rein, falls Jemand Interesse hat und bei der nächsten Diskussion dieses Themas neben den menschlichen auch gute juristische Argumente hat:
Zitat:
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 120/2015 vom 14.07.2015
Bundesgerichtshof hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise verfassungswidrig; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
XII ZB 89/15
Der Bundesgerichtshof hält die im Jahre 2013 eingeführten Bestimmungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen für teilweise verfassungswidrig und hat sich deshalb im Wege der Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht gewandt. ......
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...nummer=0120/15

Geändert von gitti2002 (21.06.2016 um 23:19 Uhr) Grund: Link erneuert