AW: Organspende von Krebspatienten
Wir haben eine notarielle Patienverfügung. In der haben wir u.a. fest gelegt, dass nach unserem Tod der Körper für medizinische Zwecke verwendet werden darf. Das was dann übrig bleibt soll vebrannt werden und die Urne soll in einem Friedwald unter einem Baum bestattet werden.
Gruß
Rubbelmaus
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