Liebe Renate, um diese 1 Prozent Regelung in Anspruch nehmen zu können, musst du in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal pro Quartal wegen der gleichen Erkrankung in ärztlicher Behandlung gewesen sein. Es zählt nicht nur die Krebserkrankung dazu.
Zitat:
Ich weiß seit Weihnachten, dass ich an Brustkrebs erkrankt bin. Nach der ersten Diagnostikwelle, die ich irgendwie so neben mir stehend durchlief und der ersten Tumorkonferenz, die ein "neo adjuvantes" Verfahren vorgeschlagen hat: Also erst Chemo, dann OP dann Bestrahlung, habe ich mir eine Zweitmeinung eingeholt.
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Wegen des Brustkrebs beginnt der 12 Monatszeitraum im Dezember 2016.
Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis findet man im Internet, bitte gib einmal den Namen Deiner Heimatstadt und den Begriff Schwerbehindertenausweis in eine Suchmaschine ein.
Ansonsten kann man den Antrag auch mit einem formlosen Schreiben stellen, da der Tag der Antragstellung sehr wichtig ist, immer als Einschreiben an die Behörden senden.
Die Deutsche Krebshilfe hat eine nützliche Broschüre mit dem Titel "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, man kann sie als Buch kostenfrei bestellen oder auch downloaden, bitte schaue einmal hier:
https://www.krebshilfe.de/informiere...rebs/infothek/
Herzliche Grüße,
Elisabethh.