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Alt 25.10.2011, 12:17
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung

hallo
nach auslaufen des Krankengeldes hast du Anspruch auf das nahtlosigkeitsgeld (ALG 1 nach §125) Du musst dich beim Arbeitsamt melden, gilts als nichtvermittelbar (gleichwohl du Arbeit hast) alles irgendwie paradox aber ist so. Formal musst du ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst......

bei H4 bekommt man mehr sachleistung (Wohnfläche), wenn du z.B. im Rolli bist, ansonsten nicht


Baaarbara
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Barbara
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