AW: Habe ich Anspruch auf Mehrbedarf wg. Behinderung
hallo
nach auslaufen des Krankengeldes hast du Anspruch auf das nahtlosigkeitsgeld (ALG 1 nach §125) Du musst dich beim Arbeitsamt melden, gilts als nichtvermittelbar (gleichwohl du Arbeit hast) alles irgendwie paradox aber ist so. Formal musst du ankreuzen, dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst......
bei H4 bekommt man mehr sachleistung (Wohnfläche), wenn du z.B. im Rolli bist, ansonsten nicht
Baaarbara
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Liebe Grüße
Barbara
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