AW: ab wann pflegestufe? änderung behindertenausweis
Lieber Reinhard,
entscheidet für den Erhalt von Pflegegeld ist, dass du täglich mindestens 46 Minuten Hilfe im Bereich der Grundpflege erhältst. Zusätzlich muss absehbar sein, dass du mindestens weitere 6 Monate Hilfe bekommst.
Wichtig, nicht der Bedarf zählt, sondern die Hilfe die du tatsächlich bekommst.
Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Ausscheidungen und Ernährung.
(satt und sauber)
Wenn du keine Hilfe in diesem Bereich bekommst, macht ein Pflegegeldantrag keinen Sinn.
Ich wünsche dir alles Gute
Susi
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