AW: Wie gehts jetzt weiter!
@Dorle,
als erstes gehts du, wenn du die Kündigung erhälst sofort zum Arbeitsgericht und reichts eine Kpündigungsschutzklage ein (3 Wochen Zeit nach Kündigung).
2. Bekommst du, so lange wie du noch krank bist (nach Aussteuerung) Nahtlosigkeitsgeld nach § 125 SGB III. Dies entspricht der Höhe deines ALG I Anspruches und läuft meines Erachtens auch für den selben Zeitraum. Beim AAmt wird man sicher fragen, ob du Rente beantragt hast, hast du?
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Herzlichst
Sabine
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