Hallo Morgana,
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Zitat von Morgana
Ich bin als rechtstreue Bürgerin noch immer (vielleicht naiv) der Überzeugung, dass das PsychKG Menschen schützt, die vorübergehend eine Gefahr für sich oder andere darstellen
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Ach, naja. Theorie und Praxis unterscheiden sich halt. Und die Praxis am eigenen Leib zu erleben, macht halt unmittelbarer betroffen als das Lesen von Gesetzestexten. Die Gesetze reden von "Hilfe" und "Anspruch auf Hilfe". Natürlich kann man staatlich legitimierte Freiheitsberaubung auch als "Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe" bezeichnen. Ich werde künftig jedenfalls zu verhindern wissen, dass mir nochmal zwangsweise diese Art "Hilfe" zuteil wird.
Wenn du deine Überzeugung behalten willst, solltest du vielleicht das Bundesland wechseln. In NRW ist das statistische Risiko, gegen seinen Willen vom Staat "beschützt" zu werden, ziemlich hoch. OK, in Bayern noch höher. Ich empfehle Thüringen, da hält der Staat diesen "Schutz" nur halb so oft für notwendig. Wie krank und "schutzbedürftig" man ist, hängt in D de facto nunmal zu etwa 50% davon ab, wo man wohnt.
Aber das ist ein anderes Thema und völlig off topic hier. Jedenfalls werde ich es mir mit meinen Viechern so gut gehen lassen wie möglich. Und freuen würde ich mich, wenn ich nach PsychKG die einigen tausend EUR, die diese sinnlose Zwangsaktion gekostet hat, als Zuschuss beantragen könnte. Davon könnte ich 5 Jahre die Hunde inkl. Futter, Steuer und Tierarzt bezahlen, die meine "Selbstgefährdung" viel effektiver verhindern als jede Klapsmühle
Und nachher werde ich selbst eine Zwangsbehandlung durchführen: Wasserfolter
Leo hat sich nämlich in irgendwas gewälzt, was ganz eindeutig zehn Meter gegen den Wind nach reiner Sche*sse riecht. Dieser Hund braucht dringendst meine Hunde-Shampoo-therapeutische Hilfe. Auch, wenn er da sicher anderer Meinung ist...
Viele Grüße,
Stefan