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Alt 15.08.2010, 12:20
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Karin55 Karin55 ist offline
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Standard AW: Schwerbehinderung - Grad der Behinderung

Hallo,

Schwerbehinderung und die Bewilligung der EM-Rente sind unabhängig voneinander, wenn sie auch logischerweise oft zusammentreffen.

Ich möchte mal meckern : Wer argumentiert, dass die Brust doch nach 5 Jahren nicht nachgewachsen sei, verkennt, warum die Schwerbehinderung erteilt wird; der an Krebs erkrankte Mensch ist körperlich und psychisch durch die Therapien und die Diagnose belastet. Alleine das Fehlen der Brust ist niemals eine Schwerbehinderung von GdB 50. Alleine, dass nichts wiedergekommen ist, ist ein Segen.

Man spricht bei der Schwerbehinderung übrigens nicht von Prozenten, sondern vom Grad der Behinderung.

@ mary 254: Ich hatte erst einen GdB von 80, nach 5 Jahren dann 50 (trotz vieler Komplikationen - es wurde aber nicht addiert). Nach insgesamt 6 Jahren bekam ich Fernmetas und kam auf 100; seit einem Jahr mit "G".

Karin
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