AW: behinderung 70% was kann ich machen?
Hallo,
ich hatte nach dem ich den Widerspruch an das Versorgungsamt geschickt habe, diese Antwort erhalten habe:
„Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass auf eine versorgungsärztliche Untersuchung und Begutachtung kein rechtlicher Anspruch besteht und eine solche im Rahmen des Widerspruchsverfahrens in Ausnahmefällen nur dann vorgenommen wird, wenn sie sich nicht in ärztlicher Behandlung befinden bzw. die beigezogenen medizinischen unterlagen keine eindeutige Beurteilung der bei ihnen vorliegenden Behinderungen ermöglichen.“
Wie soll ich nun weiterhin verfahren ?
danke an alle
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