hallo alphi
dir steht generell verhinderungspflegegeld zu, bei pflegestufe 1 weiß ich im moment nicht wieviel.
kommt eine nicht verwandte person ins haus, die pflegt während deiner abwesenheit, zahlt dies die krankenkasse, in angemessenem stundenlohn.
dies wird auch nicht vom pflegegeld abgezogen.
vom pflegegeld abgezogen wird nur ein aufenthalt in kurzzeitpflege, im pflegeheim.
zu deiner frage, ausgezahlt bekommst du den betrag, den du an die pflegeperson während deiner abwesenheit bezahlt hast im rahmen des satzes.
ich pflege schon 5 jahre und habe generell sehr gute erfahrung und wissen über das was einem zusteht.
bei fragen bin ich dir gerne behilflich, habe schon alles durch
, und das ist schon ein gutes wissen..............
gerne helfe ich dir weiter
schreibe mir bitte eine PN.............denn die krankenkasse sagt dir nicht alles was du wissen mußt..............LEIDER
ich habe mich 5 jahre durchgekämpft von pflegestufe 1 bis 3..........
nun ist alles im griff ...........
schieß los
lg...iris