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Alt 11.05.2010, 14:28
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Nicht arbeitsfähig aber trotzdem schnellstmögliche Wiedereingliederung??

Hallo, wenn Dein Mann als Arbeitsfähig aus der Rehaklinik entlassen wird, dann heißt dies für die Krankenkasse, dass er sofort in seinen bisherigen Beruf zurückkehren kann und kein Krankengeld mehr gezahlt werden muss. Für die Krankenkasse ist so die Arbeitsfähigkeit wiederhergstellt. Der Arzt in der Reha muss ihn als nicht arbeitsfähig entlassen und empfiehlt die Wiedereingliederung. Während der Wiedereingliederung erhält Dein Mann weiterhin Krankengeld. Wie lange diese dauert und wie sie gestaltet wird, hängt vom Gesundheitszustand Deines Mannes ab. Hierfür ist eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Er muss auch die entsprechenden Formulare unterschreiben und signalisiert hiermit seine Zustimmung. Für die Wiedereingliederung in den Beruf kann man sich am "Hamburger Modell" orientieren.

Meistens legt jedoch der Arzt gemeinsam mit dem Patienten fest,wie lange täglich gearbeitet werden kann.

Du schreibst, dass Dein Mann zur Zeit nicht Autofahren darf. Besteht denn keine Möglichkeit den Arbeitsplatz mit Zug oder Bus zu erreichen? Hoffentlich hat das Fahrverbot nicht noch weitere Konsequenzen, z.B. die Bedienung von bestimmten Maschinen ist verboten, wenn Krampfanfälle aufgetreten sind.

Ich empfehle Dir, Dich einmal mit dem Integrationsfachdienst (die Adresse ist bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt erhältlich) in Verbindung zu setzen! Vielleicht gibt es Möglichkeiten Deinen Mann während der Wiedereingliederung z.B. mit einem Fahrtkostenzuschuss zu unterstützen?
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