Hallo Holiday,
dieses Problem solltest Du von der Krankenkasse klären lassen - das kannst Du nicht entscheiden. Wenn die Krankenkasse in der Pflicht ist, bekommst Du Krankengeld, wenn nicht, bekommst Du Lohnfortzahlung. Ob die neue OP noch zum BK gehört oder eine neue Krankheit ist, solltest Du die KK/Arzt entscheiden lassen. An diese Entscheidung ist Dein Arbeitgeber oder die KK dann gebunden.
Wenn in Deiner Firma weniger als 30 Personen arbeiten, kann der Arbeitgeber einen Teil Deiner evtl. Lohnfortzahlung von der KK im Rahmen der "Erstattung der Aufwendungen für Lohnfortzahlung (U 1) erstattet erhalten, so dass ein evtl. Ausgleich stattfindet.
Grüssle Barbara