Protonentherapie bei BK
Ein Hinweis:
Protonentherapie keine Kassenleistung
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch in Zukunft die Kosten der Protonentherapie bei Brustkrebs nicht erstatten, weil der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern die Wirksamkeit der Behandlung als nicht gesichert betrachten. Das entschied das Bundessozialgericht (AZ B 6 A 1/08 R)
Quelle: Apothekenumschau 03/10
Liebe Grüße
Renate
|