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Alt 20.04.2010, 23:06
johanna84 johanna84 ist offline
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Standard AW: Erst Reha, jetzt doch nicht - ab in die Rente

Hallo Eisbärchen,
zu der Rentenfrage kann ich Dir leider auch nichts sagen.
Bezüglich der Reha denke ich auch, daß es sich bei dem Termin im Januar um eine AHB (Anschlußheilbehandlung) gehandelt hat, die man innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus antreten muß, sonst verfällt der Anspruch. So war es zumindest bei meinem Papa.
Eas gibt aber wohl noch einen Anspruch auf eine onkologische Rehabilitation. Damit kenne ich mich nicht aus, aber vielleicht hilft Dir folgender Beitrag weiter:

"Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) schließt sich in der Regel direkt an die Zeit im Krankenhaus bis spätestens zwei Wochen nach der Entlassung an und dauert meist zwei Wochen. Ziel einer Anschlussrehabilitation ist es, den Betroffenen nach dem Krebs körperlich und auch psychisch wieder auf die Beine zu helfen. Eine Wiederaufnahme des Alltags wird so erleichtert.

Die Anschlussheilbehandlung wird ambulant oder stationär in einer spezialisierten Klinik durchgeführt und muss noch während des Krankenhausaufenthalts beantragt werden. Beim Ausfüllen der Anträge und bei der Auswahl der Klinik helfen zum Beispiel der Sozialdienst des Krankenhauses oder der betreuende Arzt.

Die spezialisierten Reha-Kliniken entwickeln für jeden Reha-Bedürftigen einen individuellen Plan, der ganz auf die überstandene Krebserkrankung und die möglicherweise vorhandenen Einschränkungen abgestimmt ist. Er soll dafür sorgen, dass man sich schnell von den Strapazen der Krebserkrankung erholt und den Alltag leichter wieder aufnehmen kann.

Die Anschlussheilbehandlung ist also nicht mit einem Urlaub zu vergleichen oder dem, was man sich landläufig unter einer Kur vorstellt und soll auch nicht durch diese ersetzt werden. Sofern eine Anschlussheilbehandlung sinnvoll erscheint, sollte diese Möglichkeit daher auch wahrgenommen werden.

Onkologische Rehabilitation (Nachkuren, Festigungskuren)
Nach- oder Festigungskuren im Rahmen einer onkologischen Rehabilitation können ebenfalls nach der Erstbehandlung ambulant oder stationär durchgeführt werden. Ob solch eine Kur sinnvoll für Sie ist, können Sie mit Ihrem Hausarzt oder betreuenden Arzt besprechen. Eine onkologische Reha muss selbst beim zuständigen Kostenträger beantragt werden, also bei der Rentenversicherung, bei der Krankenkasse oder beim Sozialamt.

Im Unterschied zur Anschlussheilbehandlung muss eine onkologische Rehabilitation nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt erfolgen, sie sollte jedoch innerhalb des ersten Jahrs nach der Erstbehandlung durchgeführt und natürlich auch beantragt werden. In Einzelfällen ist dies auch innerhalb der ersten beiden Jahre nach der Erstbehandlung möglich. Meist erfolgt die onkologische Rehabilitation über einen Zeitraum von drei Wochen, längstens jedoch für 42 Tage.

Nach- oder Festigungskuren sollen das persönliche Allgemeinbefinden bessern und Psyche und Körper des Betroffenen stärken. Eine Wiedereingliederung in den Alltag und das Berufsleben soll so erleichtert werden

Insbesondere Personen, die eine Krebserkrankung überstanden haben, stehen spezielle Therapiemaßnahmen zur Verfügung, die eventuelle körperliche Beeinträchtigungen durch die Krebsbehandlung beheben können. Musste etwa im Rahmen der Behandlung von Brustkrebs eine Brust operiert werden, kann die Bewegung des Arms beeinträchtigt sein. Die Beweglichkeit kann mithilfe solch einer onkologischen Rehabilitation verbessert werden.

Eine Nach- oder Festigungskur kann nach vier Jahren erneut beantragt und ambulant oder stationär durchgeführt werden."

(Quelle: http://www.onmeda.de/krankheiten/kre...n-13662-3.html)

Dir und Deiner Mama alles Gute und viel Kraft,
Liebe Grüße,
Johanna
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