AW: Was können wir tun
Hallo,
ich denke auch, dass Faith da 2 Dinge durcheinander brachte.
Pflegeverordnungen stellt der Hausarzt aus, lehnt die Kasse ab, muß diese(r) das auch dementsprechend (heute oft mit Rückgrat) abklären. Gegebenfalls an die nächste Instanz "Abteilunsgleiter" oder höher gehen. Ein Sachbearbeiter kann mit einem "Riß im Darm" wenig anfangen ... oder sich überhaupt vorstellen. Das Stoma muß bei der Begründung komplett außen vor bleiben, denn für die Versorgung bezahlt die Kasse nur in äußersten Notfällen.
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Jutta
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