AW: Frage wg Berufsgenossenschaft
Hallo Marie Luise,
leider muß ich korrigieren: auf Behindertenparkplätze darf nur, wer grob gesagt im Rollstuhl sitzt oder blind ist (schwer gehbehindert). Gips bein oder Hi9nken zählt nicht! Dies wird auch noch in einem besaonderen Kennzeichen im Behindertenausweis dokumentiert. 100% zählen da nicht und kosten 40 EUR Strafe!
Gruß Bernhard
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