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Alt 07.01.2010, 12:10
BirgitL BirgitL ist offline
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Standard AW: Nahtlosigkeitsgeld - Ab wann muß gezahlt werden?

Hallo Tine,

wenn du zum 1.12.2008 in Rente gehen kannst, so hat der RV-Träger deinen Reha-Antrag nachträglich in einen Rentenantrag umgewandelt.
Ein solches Vorgehen war auch bei mir der Fall.

Das Ganze hätte zur Folge, dass die Krankenkasse vom RV-Träger die dir zustehende Rente für diese Zeit ausbezahlt erhielt.
Dadurch erhielte die KK einen Teil des an dich gezahlten Krankengeldes zurück.
Für dich hat das keine besonderen Folgen.
Du kannst froh sein, denn das Krankengeld ist in der Regel ja höher als die Rente - du brauchst nichts davon zurückzuzahlen.

Eben so ist es, wenn die Rente nun ab dem 1.9.2009 bewilligt wird.
Dann bekommst du diese entsprechend nachgezahlt.

Also doch nahtlos, wenn auch erst rückwirkend

lieben Gruß
Birgit
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