Hallöle Karin B.,
muß mich kurz mal in das Gespräch einschalten.
Selbst wenn Du ARtikel im Netz finden solltest, aus denen das, was Du "brauchst" hervorgeht, wirst Du damit nichts anfangen können. Im Rahmen eines Prozesses wird kein Gericht solche Artikel als "Beweis" anerkennen. Ich würde Dir daher dringend raten, einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Medizinrecht) aufzusuchen. Der soll einen Klageentwurf fertigmachen, einreichen und
gleichzeitig (!!) Prozeßkostenhilfe beantragen. Wenn ich recht gesehen habe, bis Du ja zwischenzeitlich EU-berentet, so dass die Bewilligung von PKH kein Problem sein dürfte.
Schon bei Beantragung der Prozeßkostenhilfe sollte Dein RA dann ein Beweissicherungsverfahren (auch hier gibt's PKH) einleiten. Da hierfür ein medizinischer (unabhängiger) Gutachter gebraucht wird, hast Du anschließend ein fundiertes Gutachten in Händen. Und das Beste: Der Gutachter wird von Amts wegen, also durch das Gericht, bestellt, so dass hinterher keiner sagen kann, es handele sich um ein "Gefälligkeitsgutachten". Und was am wichtigsten ist: Ein solches Gutachten kannst Du sowohl gegenüber der RV oder anderen Ämtern verwenden.
LG Chris
PS: PKH bedeutet, dass Dich Dein Anwalt nix kostet !