Hallo Sabine,
ich bin gerade zufällig über Deinen Beitrag gestolpert.
Ich kenne mich leider nicht damit aus, hatte aber noch blass in Erinnerung, zu dem übergeordneten Thema "Berufserkrankung", mal einen Link eingestellt zu haben. Diesen sende ich Dir anbei:
http://arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/m4203.htm
und weiter: (dort ist auch die Nr. angegeben, unter der diese BK geführt wird 4203)
Zitat:
Hinweise zum Krankheitsbild
Eichen- und Buchenholzstäube werden seit 1985 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft als beim Menschen krebserzeugender Arbeitsstoff eingestuft. Das krebserzeugende Prinzip ist jedoch nach wie vor unbekannt. Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- und Buchenholz wurden erstmals 1988 in die Liste der Berufskrankheiten als Berufskrankheit nach Nr. 4203 der BKV aufgenommen. Bis 2000 betrug die Gesamtzahl der entschädigten Fälle dieser Berufskrankheit 384. Hiervon waren vorwiegend Schreiner und hier vor allem solche aus dem Handwerk, weniger aus der Industrie betroffen.
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Quelle:
http://www.landesgesundheitsamt.de/s...l?ROOT=1133583
Sicherlich erhälst Du noch einige Antworten, die Dir gezielter weiterhelfen können.
Dir und Deinem Freund alles Gute.
LG
Annika