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Alt 06.11.2009, 00:29
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Aussteuerung, ALG 1 und nun evt. Rente, ich seh leider nicht ganz durch

Hallo Sabie,

nu ma langsam.

Der Gutachtertermin ist wohl gerade erst gewesen, oder?
Wenn dem so ist, dauert es noch eine gewisse Zeit, bis überhaupt die Rentenbewilligung schriftlich bei euch ankommt.

Also: in dieser Hinsicht erst mal abwarten

Selbst wenn der AG (längstens!) 3 Monate Zeit zum Überlegen hat, ob er Teilzeit bewilligt oder nicht, heißt das noch lange nicht, dass er sich diese Zeit auch nimmt!
Erfahrungsgemäß werden solche Anfragen innerhalb von 2 Wochen beantwortet, weil auch der AG an Klärung interessiert ist. So kann er nämlich besser mit seinen AN planen.

Was ich nicht verstehe: wieso sollte die Teilrente nur 200 Euronen betragen!? Habt ihr die Zusatzzeiten berücksichtigt? Das sind die Jahre, die er bis zum regulären Rentenbeginn noch hätte arbeiten müssen.

Beispiel:
Jemand ist bei Rentenbeginn 50 Jahre. An Zusatzzeiten erhält er 10 weitere Jahre... also bis zum 60. Lebensjahr.
Dadurch erhöht sich auch die Rente!

Verstehst du jetzt, warum ich den Betrag von 200 Euro zu wenig finde? Woher habt ihr diese Info?

Für die Situation deines Partners wäre es günstig, wenn der AG keine Teilzeitstelle anbieten kann. Hört sich erst mal komisch an, ist aber so.

Dann nämlich wäre dein Partner offiziell arbeitslos und erhielt im Falle einer halben Rente automatisch eine Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung (sogenannte Arbeitsmarktrente).

Glaubst du nicht!?
Ist aber so!

Der Arbeitsmarkt in D gilt für Halbtagsstellen als verschlossen (ist schon lange Jahre so) und deswegen erhält jeder mit halber Rente automatisch eine volle.

Sollte der AG einer Halbtagsbeschäftigung zustimmen, erhält dein Partner die halbe Rente und geht seiner Halbtagstätigkeit nach.

Deine Befürchtung, es könne zu einer Überschneidung kommen (AG nutzt die 3 Monatsfrist voll aus und inzwischen erfolgt die halbe Rentenzahlung) kann ich nicht ganz nachvollziehen (sie oben).

Sollte es allerdings so kommen, würde ALG I (Achtung, da bin ich nicht sicher, bitte Anwalt fragen!) zur Hälfte weiter gewährt und zwar so lange, bis der AG über eine Halbtagsbeschäftigung ja/nein entschieden hat.

Bei Ja... siehe oben... halbe Rente und Halbtagsarbeit
Bei Nein... siehe oben... automatisch volle Rente, weil Arbeitsmarkt als verschlossen gilt.

Sollte eine VOLLE Rente nicht zum Leben ausreichen, kann er (Achtung, nur wenn es sich um eine unbefristete Rente handelt!) Grundsicherung beantragen (Sozialamt in NRW zuständig).

Sollte eine VOLLE ZEITRENTE nicht zum Leben ausreichen, ist die ARGE zuständig (Achtung, auch hier bin ich nicht ganz sicher; Anwalt befragen!).

Ich weiß, das ist alles kompliziert, aber wenn dein Partner einen Anwalt an der Seite hat, sollte es zu keinen größeren Problemen kommen.

Momentan seh ich die sowieso nicht.

Ansonsten ist der VdK ein kompetenter Ansprechpartner. Mitglied werden und man kann sofort Auskünfte erhalten.
(Nur bei Gerichtsverfahren ist eine 3monatige Mitgliedschaft notwendig, aber bei euch ist es ja nicht so).

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
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