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Alt 26.10.2009, 08:42
Berthold Berthold ist offline
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Standard AW: Was passiert nach Wegfall des Krankengeldes?

Hallo Heike,
ja ist alles echt kompliziert.
Dann schauen wir mal. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitsamt werden tats. auf die Dauer Deines Anspruches angerechnet. Leider!

Du hast grds. einen Anspruch von 78 Wochen Krankengeld innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren. Ich weiß nicht, ob die die KK Dich bereits zur Stellung eines Rentenantrages nach §51 SGBV aufgefordert hat? Hier wird Dir 10 Wochen Zeit gegeben einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Der erneute Antrag auf REHA könnte auch darauf hindeuten, dass ein sog. 51iger Gutachten durch den Med. Dienst der Krankenkassen bereits vorliegt und die KK bei Ablehung der Reha durch den DRV vom sog. Disporecht gebraucht macht und diese Ablehung aus vermutl. gesundl. Gründen in einen Rentenantrag umdeuten lässt.

Egal wie, die Zeit rennt. Geh am besten mal zu Deiner KK die kann Dir sicherlich weiterhelfen.
Wenn Du nicht zurecht kommst, schreib mir eine Mail.

LG
Berthold
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